| Pressemitteilung

Sind Servicevereinbarungen für Vermittler rechtswidrig?

12. Symposion des BVK und Universität Münster zum Versicherungsvertriebsrecht thematisiert aktuelle Branchenthemen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) veranstaltet am 2. Oktober 2024 zusammen mit der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster ein Symposion zum Versicherungsvertriebsrecht. Es ist bereits die zwölfte wissenschaftliche Kooperation dieser Art, die einmal jährlich im Herbst stattfindet und unter akademischem Blickwinkel mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten aktuelle Themen des Versicherungsvertriebs aufgreift. „Wir freuen uns, dass sich die Veranstaltung zum Leitsymposion der Branche entwickelt hat,“ erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

So ist in diesem Jahr ein Panel zur Product Oversight Governance (POG) vorgesehen. In diesem sollen aufsichtsrechtliche Vorgaben zwischen Produktgebern und Vertrieb im Fokus stehen. Dazu werden Vorträge aus europäischer, anwaltlicher, wissenschaftlicher sowie verbandlicher Sicht gehalten. Referentinnen und Referenten sind Magister Olivia Strahser, juristische Mitarbeiterin im Bereich „EU-Agenden“ im Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in der Wirtschaftskammer Österreich. Rechtsanwalt Dr. Alexander Beyer, Fachanwalt für Versicherungsrecht von BLD Bach, Langheid Dallmayr Rechtsanwälte, stellt die juristische Perspektive dar, während Prof. Dr. Thomas Köhne, Leiter der Fachrichtung Versicherung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, die wissenschaftliche Seite darlegt. BVK-Geschäftsführerin und Rechtsanwältin Anja C. Kahlscheuer schließt das Panel mit einem Vortrag zur verbandlichen Sicht zur POG unter Moderation von Frau Prof.  Dr. Petra Pohlmann, Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster, ab.

In der zweiten Vortragsrunde wird die Zulässigkeit von Servicevereinbarungen auf Honorarbasis neben Provisionen und Courtagen beleuchtet. Dazu referiert Rechtsanwalt Dr. Frank Baumann, Sozius der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte, Hamm. Rechtsanwalt und stellvertretender BVK-Hauptgeschäftsführer Hubertus Münster stellt die verbandliche Einordnung vor. Abgeschlossen wird das zweite Panel durch Vorträge aus wissenschaftlicher Sicht des Kölner Rechtsanwalts Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen und von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin unter Moderation von Dr. Wolfgang Eichele, BVK-Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied. „Thematisch diskutieren wir zwei sehr aktuelle Branchenthemen und leisten damit einen Beitrag zur Rechtsfortbildung in der Branche,“ erklärt Dr. Wolfgang Eichele.

Diskussionsrunden zwischen den Vortragsrednern und den überwiegend akademischen Teilnehmern nach den jeweiligen Panels tragen zum lebendigen und fruchtbaren Charakter des Vertriebsrechtssymposions bei. Dadurch erschließen sich für alle neue Denkanstöße und interessante Forschungsansätze zum Versicherungsvertriebsrecht.